Ab dem Beitragsjahr 2018 erfolgt Ihre Entgeltmeldung ausschließlich über das neue UV-Meldeverfahren.
Sie können Ihre Meldung im neuen UV-Meldeverfahren nur über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe erstatten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie immer die aktuellste Version Ihres Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
Vor Abgabe des digitalen Lohnnachweises führen Sie im Vorverfahren einen Stammdatenabgleich mit dem Stammdatendienst der DGUV durch.
Die Zugangsdaten hierfür sind:
Betriebsnummer der BGHW (BBNRUV): 32064004
Ihre Mitglieds- bzw. Kundennummer
Ihre PIN
Der Stammdatendienst versorgt Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihre Ausfüllhilfe mit den für die Meldung erforderlichen Daten.
Ab dem Meldejahr 2023 ist auch im UV-Meldeverfahren (Lohnnachweis Digital), das heißt bei der Abfrage der Stammdaten und der Übersendung der Lohnnachweise sowie eventuell erforderlichen Korrekturen oder Stornierungen, die neue Unternehmensnummer (UNR.S) zu verwenden. Sie können Ihre Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 über das Entgeltabrechnungsprogramm wie gewohnt bereits ab dem 01.11.2022 durchführen. Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, können Sie die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 noch mit Ihrer bisherigen Mitgliedsnummer tätigen. Mit den Stammdaten übermitteln wir Ihnen automatisch Ihre neue Unternehmensnummer (UNR.S) in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe. Weitere Informationen zur Unternehmensnummer erhalten Sie auf unserer Seite.
Hinweis: Nach der Stammdatenanfrage kann es bis zu 24 Stunden dauern, bis Ihre Daten Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm für die Meldung zur Verfügung stehen.
Sind Ihr/Ihre Steuerberater/-in oder andere Dritte mit der Meldung beauftragt? Dann leiten Sie die Zugangsdaten bitte unbedingt an alle Beauftragten weiter. Der Stammdatenabruf ist frühestens ab dem 1. November des dem jeweiligen Meldejahr vorangehenden Jahres möglich. Beispiel: Der Stammdatenabruf für das Meldejahr 2020 ist frühestens ab 01.11.2020 möglich. Der LN digital für ein bestimmtes Meldejahr muss bis spätestens 16. Februar des Folgejahres erstattet werden. Beispiel: Der Lohnnachweis für das Meldejahr 2020 muss spätestens bis zum 16.02.2021 erstattet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Digitaler Lohnnachweis".